Pharmazeutische Dienstleistungen

Bei uns bekommst Du kostenfrei Rat zu allen Fragen rund um Arzneimittel. Das war schon immer so und gehört zum Service. Umfangreichere Checks und Patienten-Schulungen konnten wir im Alltag aus Zeit- und Kapazitätsgründen meist nicht kostenfrei anbieten. Das ändert sich nun, denn seit 2022 ist es für Apotheken erstmals möglich, bestimmte pharmazeutische Dienstleistungen mit den Krankenkassen der Patienten abzurechnen.

Das heißt, Du kannst bei uns eine spezielle Leistung in Anspruch nehmen, die Dich nichts kostet, weil die Krankenkasse sie – ähnlich wie etwa eine Behandlung beim Arzt – vollständig übernimmt. Das hilft uns, den dafür nötigen Aufwand zu “stemmen”. Was wir Dir bieten:


durchatmen

richtig Inhalieren verbessert das Wohlbefinden

Manchmal sind es die kleinen Dinge, die eine große Verbesserung bringen können. Das gilt auch für den Umgang mit Inhalationsgeräten. Lass Dich von uns für den richtigen Umgang mit Deinem Inhalationsgerät beraten.

Wer ist berechtigt?

  • Ab einem Alter von 6 Jahren
  • Wenn Dir ein Inhalationsgerät verordnet wurde
  • Wenn im vergangen Jahr keine Einweisung mit praktischer Übung stattgefunden hat
  • Jährlich oder nach Wechsel des Inhalationsgeräte

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Den Blutdruck im Blick

Immer richtig eingestellt

Wenn Du mit Medikamenten gegen Bluthochdruck behandelt wirst, solltest Du Dich vergewissern, dass der Blutdruck richtig eingestellt ist. Wir führen professionelle Blutdruckmessungen durch und geben Dir Tipps, falls Handlungsbedarf besteht.

Wer ist berechtigt?

  • Wenn Dir Dein Arzt blutdrucksenkende Mittel verschrieben hat
  • Alle 12 Monate zur Kontrolle Deines Blutdrucks
  • Immer dann, wenn sich Dein Medikament ändert

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Polymedikation - Wechselwirkungen vermeiden

Wechselwirkungen vermeiden

Wir schauen uns Deine verschiedenen Medikamente an und prüfen, ob Probleme etwa bei der Anwendung, Wechsel- oder Nebenwirkungen bestehen. Wenn möglich, werden diese dann gelöst.

Wer ist berechtigt?

  • Wenn Dir Dein Arzt mehr als fünf Arzneimittel verschrieben hat
  • Alle 12 Monate zur Kontrolle
  • Wenn drei neue Medikamente verschrieben werden

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